Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO
Sobald ich Ihre Website hoste oder betreue, verarbeite ich Daten in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es einen Vertrag. Bei mir liegt der von Anfang an bei, nicht auf Nachfrage und nicht gegen Aufpreis.
Webdesign für Ärzte, Kanzleien und Steuerberater
Eine Terminanfrage mit dem Satz „seit drei Wochen Rückenschmerzen" ist ein Gesundheitsdatum nach Artikel 9 DSGVO. Ab da gelten andere Regeln — für Sie und für mich. Ob Sie eine Website für Ihre Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Kanzlei oder Steuerberatung erstellen lassen wollen: Das gehört von Anfang an geklärt.
Ob Webdesign für Ärzte oder Webdesign für Kanzleien: Überall laufen Daten mit, die besonders geschützt sind. Deshalb ist das Folgende bei mir nicht Aufpreis, sondern Grundausstattung.
Sobald ich Ihre Website hoste oder betreue, verarbeite ich Daten in Ihrem Auftrag. Dafür braucht es einen Vertrag. Bei mir liegt der von Anfang an bei, nicht auf Nachfrage und nicht gegen Aufpreis.
Das ist der Punkt, den die meisten Anbieter nicht kennen. Wer für einen Berufsgeheimnisträger arbeitet und dabei Zugang zu geschützten Daten haben kann, ist „sonstige mitwirkende Person" nach § 203 Absatz 3 StGB — und macht sich bei einer Offenbarung persönlich strafbar. Ich unterschreibe diese Verpflichtung, und ich verlange sie auch von jedem, den ich einbinde.
Kein gemeinsamer Speicherplatz, keine gemeinsame Datenbank mit anderen Praxen. Jedes Projekt bekommt eine eigene Umgebung mit eigenem Zugang. Das ist die technische Grundlage der Trennung, die im Vertrag steht.
Fragen Sie das ruhig auch andere Anbieter. Die Antwort ist aufschlussreich.
Dazu gehört auch eine barrierefreie Website: guter Kontrast, lesbare Schriftgrößen, Bedienbarkeit mit der Tastatur. Ob Sie dazu verpflichtet sind, ist eine andere Frage — meistens lautet die Antwort nein, und warum, steht im Ratgeber.
Ich lege kein Feld für Beschwerden oder Diagnosen an. Wo ein freies Nachrichtenfeld nötig ist, steht ein Hinweis darüber, keine Gesundheitsdaten einzutragen. Was nicht erhoben wird, muss auch nicht geschützt werden.
Ich arbeite mit KI-gestützten Werkzeugen. Personenbezogene Daten kommen dort ausnahmslos nicht hinein — weder Ihre noch die Ihrer Patienten. Angaben werden vor der Eingabe durch Platzhalter ersetzt. Wie ich diese Werkzeuge einsetze und wo nicht, steht unter Setzt HofWerker Studio KI ein.
Wohin die Formulardaten gehen, wer sie empfängt und wie lange sie liegen, wird festgelegt und aufgeschrieben — bevor die Seite online geht, nicht danach.
Binden wir eine Online-Terminbuchung an, ist das eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Bei Praxen ab zehn Beschäftigten greift dann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das klären wir vor dem Angebot.
Sprechzeiten, Urlaub, Vertretung, eine neue Kollegin im Team: Solche Änderungen müssen Sie nicht selbst einpflegen. In der Betreuung ab Care Plus sind sechzig Minuten Änderungen im Monat enthalten — Sie schicken eine kurze Nachricht, ich trage es ein, meist am selben Werktag. Eine Praxis soll ihre Patienten versorgen, nicht ihre Website.
Ein Patient, der eine Praxis sucht, will die Nummer oder die Öffnungszeiten — nicht erst einen Kasten wegklicken. Was der Banner einen Betrieb kostet und warum eine Praxis-Website ihn in aller Regel nicht braucht, zeigt dieses kurze Video.
Jemand sucht einen Betrieb wie Ihren. Er findet Ihre Website. Er will nur eins: Ihre Telefonnummer. Und das Erste, was er sieht, ist ein Cookie-Banner.
Jeder Klick zwischen Kunde und Nummer kostet Sie Anrufe. Manche klicken weg. Und der Banner kostet Geld: meist eine laufende Gebühr für das Werkzeug dahinter, und jemand muss ihn rechtlich aktuell halten.
Dabei ist der Banner nur nötig, wenn die Seite etwas von fremden Servern lädt. Eine Firmenwebsite braucht das in aller Regel nicht. Liegt alles auf dem eigenen Server, gibt es nichts, wozu jemand einwilligen müsste.
So baue ich: nichts von fremden Servern, keine Cookies, kein Banner. Ihr Kunde sieht sofort Ihren Betrieb — und Ihre Nummer. Zahlen gibt es trotzdem, ohne Banner. Und Analytics? Auf Wunsch.
HofWerker Studio. Websites für Handwerk, Praxen und Kanzleien im Landkreis Diepholz. Mehr auf hofwerker-studio.de.
In einem Rechenzentrum in Deutschland, bei einem deutschen Vertragspartner. Kein Umweg über andere Länder, keine Standardvertragsklauseln nötig.
Ich melde Ihnen jede Verletzung des Datenschutzes binnen 24 Stunden nach Kenntnis — damit Sie Ihre eigene Frist von 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde einhalten können. Der Ablauf dafür ist bei mir schriftlich festgelegt.
Eine IT-Fachkanzlei über einen Aktualisierungsdienst, den Sie auf Ihren Namen abschließen. Ich liefere der Kanzlei die technischen Angaben und binde die Texte ein. So bleibt die Verantwortung für den Text dort, wo die Zulassung liegt.
Solche Anfragen beantworten Sie, nicht ich — Sie sind der Verantwortliche. Erreicht mich eine Anfrage, leite ich sie unverzüglich an Sie weiter und unterstütze Sie bei der Auskunft.
In aller Regel nicht. Wenn Ihre Seite nichts von fremden Servern lädt und keine Cookies setzt, gibt es nichts, wozu jemand einwilligen müsste. Genau so baue ich. Zahlen zur Website bekommen Sie trotzdem — aus dem Server-Logbuch und der Google Search Console; wer ausdrücklich ein Zählwerkzeug möchte, bekommt es mit dem dazugehörigen Einwilligungsfenster. Ausführlich unter Braucht meine Website einen Cookie-Banner und Google Maps, Google Fonts und Co.
Im ersten Gespräch klären wir, welche Daten über Ihre Seite laufen und was daraus folgt. Das kostet nichts und dauert etwa zwanzig Minuten.
Häufige Frage vorab: Gilt die Barrierefreiheitspflicht für Ihre Praxis-Website? Meist lautet die Antwort nein — im Ratgeber steht, warum — ebenso, was auf die Website einer Arztpraxis gehört. Für Handwerksbetriebe gibt es eine eigene Seite.