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Ratgeber · Websites für Betriebe · 6 Minuten Lesezeit

Was gehört auf die Website einer Arztpraxis?

Patienten suchen auf einer Praxis-Website vor allem drei Dinge: Sprechzeiten, Anfahrt und den Weg zum Termin. Was sonst noch draufgehört, was besser nicht — und warum das Kontaktformular einer Praxis anders gebaut werden muss als das eines Handwerkers.

Die kurze Antwort: Auf die Website einer Arztpraxis gehören Sprechzeiten, Anfahrt, Team, Leistungsspektrum und ein klarer Weg zum Termin — und zwar so, dass ein Patient alles davon auf dem Handy in unter einer Minute findet. Was nicht draufgehört: Formulare, in die Patienten Beschwerden eintippen sollen, und Dienste, die Besucherdaten an fremde Server schicken.

Der Unterschied zu einer Handwerker-Website liegt weniger im Inhalt als in der Sorgfalt. Wer eine Praxisseite aufruft, ist möglicherweise krank, besorgt oder in Eile. Und alles, was er dort eingibt, kann ein Gesundheitsdatum sein.

Was Patienten wirklich suchen

Ich habe mir angesehen, wonach Menschen auf Praxis-Websites tatsächlich suchen. Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe:

RangFrage des PatientenWas auf der Seite stehen muss
1Wann hat die Praxis geöffnet?Sprechzeiten, gut sichtbar auf der Startseite — nicht nur im Fußbereich
2Wie komme ich hin, wo parke ich?Adresse antippbar, Hinweis auf Parkplätze, Bus, Aufzug, Stufen
3Wie bekomme ich einen Termin?Telefonnummer antippbar, Zeiten für Terminvergabe, ggf. Online-Buchung
4Nehmen die neue Patienten auf?Ein ehrlicher Satz — auch, wenn die Antwort „derzeit nicht" lautet
5Was machen die überhaupt?Leistungsspektrum in verständlicher Sprache
6Wer behandelt mich?Team mit Namen, Foto und Fachrichtung
7Ist die Praxis im Urlaub?Aktuelle Hinweise, Vertretung
8Was muss ich mitbringen?Versichertenkarte, Überweisung, Befunde, Medikamentenliste

Die ersten drei Punkte entscheiden. Wenn Sprechzeiten und Nummer erst nach dreimal Scrollen kommen, hat die Seite ihre Hauptaufgabe verfehlt — egal wie schön sie ist.

Die Bausteine im Einzelnen

Sprechzeiten und Terminvergabe getrennt. Viele Praxen haben feste Sprechzeiten, aber die Terminvergabe läuft nur vormittags. Wer das nicht unterscheidet, produziert Anrufe zur falschen Zeit und verärgerte Patienten. Zwei kleine Tabellen sind besser als eine große.

Der Notfallhinweis. Ein kurzer, deutlich abgesetzter Absatz: In Notfällen 112, außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117. Das ist keine Formalie — für einen Patienten, der nachts die Seite aufruft, ist es das Wichtigste, was dort steht.

Anfahrt ohne fremde Karte. Eine Adresse, die auf dem Handy die Navigation startet, ein Hinweis zu Parkplätzen und Bushaltestelle, ein Satz zur Barrierefreiheit der Praxisräume (Aufzug, ebenerdig, Stufen). Eine eingebettete Landkarte von Google ist bequem, schickt aber die Daten jedes Besuchers an Google — und macht damit unter Umständen eine Einwilligung nötig. Warum, steht unter Google Maps, Google Fonts und Co.. Ein Textlink „Route planen", der die Karten-App des Patienten öffnet, tut denselben Dienst ohne diese Frage.

Das Team. Name, Fachrichtung, ein freundliches Foto. Patienten wollen wissen, wer sie behandelt — besonders, wenn die Praxis mehrere Ärztinnen und Ärzte hat. Auch das Praxisteam am Empfang gehört dazu; es sind die Menschen, mit denen Patienten am meisten sprechen.

Leistungen in Patientensprache. „Sonographie des Abdomens" ist korrekt, „Ultraschall der Bauchorgane" wird verstanden. Beides zusammen ist ideal: der verständliche Begriff vorne, der Fachbegriff in Klammern.

Formulare zum Herunterladen. Anamnesebogen, Datenschutzinformation der Praxis, Vollmachten. Wer sie zu Hause ausfüllen kann, verkürzt die Wartezeit für alle. Wichtig: zum Herunterladen und Mitbringen — nicht zum Online-Ausfüllen. Dazu gleich mehr.

Rezept- und Überweisungswünsche. Viele Praxen möchten das über die Website abwickeln. Das geht — aber nicht über ein einfaches Formular, das die Angaben per E-Mail verschickt. Wer hier eine Lösung will, braucht einen Anbieter, der für diesen Zweck gebaut ist, mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Sonst bleibt das Telefon der sicherere Weg.

Was auf eine Praxis-Website nicht gehört

Ein Kontaktformular mit Freitextfeld für Beschwerden. Das ist der Punkt, an dem sich Praxis-Websites von allen anderen unterscheiden. Sobald ein Patient „Ich habe seit drei Tagen Schmerzen im …" in ein Formular tippt, ist das ein Gesundheitsdatum, das besonders geschützt ist. Es darf nicht unverschlüsselt per E-Mail durch die Welt reisen und nicht auf irgendeinem Server zwischengespeichert werden. Meine Lösung: Das Formular fragt nur nach Name, Rückrufnummer und Wunschzeit. Das Anliegen selbst bespricht die Praxis am Telefon.

Fremde Dienste, die Besucher verfolgen. Zählwerkzeuge, eingebettete Videos, Schriften von fremden Servern, Karten. Bei einer Praxis wiegt das schwerer als anderswo: Schon der Aufruf der Seite „Psychotherapie Dr. Müller" ist eine Information über den Besucher, die niemanden etwas angeht. Ob eine Website deshalb einen Cookie-Banner braucht, steht unter Braucht meine Website einen Cookie-Banner.

Heilsversprechen. Werbung für Heilbehandlungen unterliegt in Deutschland eigenen Regeln (Heilmittelwerbegesetz), und die Berufsordnungen der Ärztekammern setzen der Praxiswerbung Grenzen. Ich bin kein Anwalt und kann Ihnen nicht sagen, welche Formulierung im Einzelfall zulässig ist — aber ich kann Ihnen sagen, dass Sätze wie „garantiert schmerzfrei" oder Vorher-nachher-Bilder Themen sind, die Sie vor dem Livegang mit Ihrer Kammer oder einem Anwalt klären sollten. Sachlich beschreiben, was Sie anbieten, ist immer der sichere Weg.

Patientenbewertungen ohne Einwilligung. Auch eine positive Bewertung mit Namen ist eine Information darüber, dass jemand Ihr Patient ist. Ohne ausdrückliche Zustimmung gehört sie nicht auf die Seite.

Ein Wort zur Barrierefreiheit

Für die Website der meisten Praxen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht — es geht um Verbraucherverträge, die online geschlossen werden, und um Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Wo es unklar wird (Online-Terminbuchung) und warum es sich trotzdem lohnt, die Seite so zu bauen, dass sie mit großer Schrift und mit Vorlesefunktion funktioniert, steht unter Barrierefreie Website: Pflicht für wen wirklich. Kurz: Ihre Patienten sind im Schnitt älter als die Kunden eines Dachdeckers. Eine Seite, die sich gut vergrößern lässt und deutliche Kontraste hat, ist für sie kein Rechtsthema, sondern eine Höflichkeit.

Für Kanzleien gilt fast dasselbe

Eine Kanzlei hat andere Inhalte — Rechtsgebiete statt Leistungsspektrum, Anwälte statt Ärzte — aber dieselbe Grundfrage: Was der Mandant im Formular eingibt, ist vertraulich, und schon der Besuch der Seite „Fachanwalt für Strafrecht" ist eine Information, die niemanden etwas angeht. Der Weg ist derselbe: knappes Formular, keine fremden Dienste, Vertretung und Erreichbarkeit klar benennen.

Kurz gesagt: Sprechzeiten, Anfahrt, Team, Leistungen, Termin — sichtbar, antippbar, in Patientensprache. Kein Freitextfeld für Beschwerden, keine fremden Dienste, keine Heilsversprechen. Eine Praxis-Website ist keine Werbebroschüre, sondern eine Wegbeschreibung zu Ihnen.

Wie ich Praxis-Websites baue — mit Auftragsverarbeitungsvertrag, ohne Gesundheitsdaten im Formular und ohne fremde Dienste — steht unter Websites für Praxen und Kanzleien. Wenn Sie eine bestehende Praxisseite prüfen lassen möchten, schicken Sie mir einfach die Adresse.

Veröffentlicht am 2. September 2026.

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