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Ratgeber · Website planen · 4 Minuten Lesezeit

Wem gehören Domain, Website und Zugangsdaten?

Ihnen — wenn die Verträge auf Ihren Namen laufen und Sie die Zugänge kennen. In der Praxis ist das erschreckend oft nicht der Fall. Was Sie prüfen sollten, bevor es darauf ankommt.

Die kurze Antwort: Domain, Webspace und die Dateien Ihrer Website sollten Ihnen gehören — und zwar so, dass Sie ohne den Dienstleister an alle drei herankommen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, wissen viele Betriebe nicht. Genau das ist das Problem.

Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern Praxis: Was ich sehe, wenn ein Betrieb mit einer bestehenden Website zu mir kommt, und was Sie selbst prüfen können.

Die drei Schlüssel zur eigenen Website: Domain, Webspace, Seite
Die drei Schlüssel zur eigenen Website: Domain, Webspace, Seite

Die drei Dinge, die Ihnen gehören sollten

Die Domain — Ihre Adresse, zum Beispiel ihr-betrieb.de. Sie ist bei einem Registrar eingetragen, und dort steht ein Name als Inhaber. Steht dort der Name Ihres Dienstleisters, gehört Ihnen die Adresse nicht. Sie nutzen sie nur.

Der Webspace — der Platz auf dem Server, auf dem die Seite liegt. Auch das ist ein Vertrag mit einem Anbieter. Läuft er auf den Dienstleister, hängt Ihre Seite an dessen Kundenkonto.

Die Website selbst — die Dateien, aus denen sie besteht. Bei einer individuell gebauten Seite können Sie die kopieren und woanders hinlegen. Bei einem Baukasten geht das nicht: Die Seite existiert nur innerhalb des Anbieters.

Woran Sie erkennen, wie es bei Ihnen steht

Drei Fragen, die Sie in einer Viertelstunde klären können:

  • Wer ist als Inhaber der Domain eingetragen? Bei einer .de-Adresse lässt sich das über die Auskunft der DENIC nachsehen, der zentralen Vergabestelle. Steht dort Ihr Betrieb — gut. Steht dort jemand anderes — Gesprächsbedarf.
  • Auf wessen Namen läuft der Hosting-Vertrag? Wer bekommt die Rechnung? Wer könnte kündigen?
  • Haben Sie die Zugangsdaten? Nicht „irgendwo in einer Mail von 2019", sondern griffbereit und aktuell. Für die Domain, für den Webspace, für die Website.

Wenn Sie eine der drei Fragen nicht beantworten können, ist das kein Vorwurf. Es ist der Normalfall. Aber es sollte nicht so bleiben.

Warum das wichtig ist

Nicht, weil Ihr Dienstleister ein schlechter Mensch ist. Sondern weil Dinge passieren: Er hört auf. Er wird krank. Er hat sein Kundenkonto nicht bezahlt. Sie streiten sich. Sie wollen wechseln.

In jedem dieser Fälle entscheidet die Frage, wem was gehört, darüber, ob Sie am nächsten Tag noch eine Website haben. Und ob Ihre E-Mail noch ankommt — die läuft meist über dieselbe Domain.

Ich habe Betriebe erlebt, die ihre eigene Adresse zurückkaufen mussten. Nicht, weil jemand böswillig war, sondern weil vor Jahren niemand darüber nachgedacht hat, auf wessen Namen der Vertrag läuft.

Was Sie beim Neubau verlangen sollten

  • Domain und Webspace auf Ihren Namen. Der Dienstleister darf sie einrichten, aber Vertragspartner sind Sie.
  • Alle Zugänge bei der Übergabe — nicht auf Nachfrage, nicht „wenn Sie sie brauchen".
  • Eine Kopie der Website, die Sie ohne den Dienstleister anderswo aufspielen könnten. Bei einem Baukasten geht das nicht, das sollten Sie vorher wissen.
  • Unterlagen zu Bildern und Lizenzen. Wer hat welches Bild fotografiert, welche Schrift ist lizenziert, was dürfen Sie damit machen.

Das gehört in jedes Angebot. Fehlt es, fragen Sie nach — wie Sie Angebote insgesamt lesen, steht unter Angebote vergleichen.

Ein Hinweis zu Ratenmodellen

Wer eine Website in Raten bezahlt, sollte wissen, ab wann sie ihm gehört. Bei mir steht das in den Bedingungen: Nach der letzten Rate gehört Ihnen die Seite. Vorher nutzen Sie sie. Das ist fair, solange es vorher gesagt wird — und ein Grund, bei jedem Ratenmodell danach zu fragen.

Häufige Missverständnisse

„Die Domain läuft über meinen Webdesigner, das ist bequemer." Bequem, solange alles gut geht. Sie geben aber den Schlüssel zu Ihrer Adresse aus der Hand. Bequemer wäre: Der Vertrag läuft auf Sie, der Dienstleister hat Zugriff.

„Ich habe die Website bezahlt, also gehört sie mir." Bei den Dateien meist ja. Bei Domain und Webspace kommt es auf den Vertrag an, nicht auf die Rechnung. Und bei einem Baukasten gehört Ihnen im Zweifel nur das Recht, ihn weiter zu bezahlen.

Kurz gesagt: Domain auf Ihren Namen, Webspace auf Ihren Namen, Zugänge in Ihrer Hand, eine Kopie der Seite in Ihrem Besitz. Wer das hat, kann jederzeit wechseln. Wer es nicht hat, kann es nachholen — je früher, desto günstiger.

Bei mir bekommen Sie bei der Übergabe alle Zugänge über einen Passwortmanager, eine kurze Einweisung und die Unterlagen zu Lizenzen und Bildrechten. Domain und Webspace laufen auf Ihren Namen. Nicht weil das großzügig ist, sondern weil es so gehört.

Veröffentlicht am 2. September 2026.

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